Sachschäden:

Bei einem Verkehrsunfall können bezüglich des Sachschadens etliche Schadenspositionen geltend gemacht werden.

Neben Reparaturkosten, die zu ersetzen sind, besitzen Sie darüber hinaus das Recht Nutzungsausfall, Wertminderung, Unkostenpauschale- um nur einige zu nennen- geltend zu machen.

Hierbei helfe ich Ihnen gegenüber der gegnerischen Versicherung alle Schadenspositionen geltend zu machen.

Unter die zu ersetzenden Positionen fallen auch die Gebühren für die Beauftragung eines Rechtsanwalts, so dass hier für Sie kein Kostenrisioko besteht.

Durch die Schilderung des Unfallherganges kann ich Ihnen schon eine grundsätzliche Tendenz über den Umfang Ihres Schadensersatzanspruchs geben.

Kontaktieren Sie mich hierfür unverbindlich unter:

Tel.: 04221- 91 66 98 0

oder schreiben Sie mir eine E-mail an:

kontakt@verkehrsunfall-delmenhorst.de

Personenschäden:

Sollten Sie sich bei einem Verkehrsunfall verletzen, so steht Ihnen u.a. Schmerzensgeld zu.

Die Höhe des Schmerzensgeldes ist leider nicht in einer Tabelle festgelegt. Das Gesetz spricht hier nur von einer angemessenen Entschädigung.

Ich helfe Ihnen dabei, für Ihren Fall, eine angemessene Entschädigung zu erreichen.

Haben Sie hierzu noch Fragen kontaktieren Sie mich.