E-Scooter und Recht

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Sie sollten die Mobilität in Deutschland revolutionieren. Umweltfreundlich und mit dem gewissen Spaßfaktor hat der E-Scooter nun auch die Stadt Bremen, als unmittelbaren Nachbarn zu Delmenhorst erreicht.

Hier können seit dem Wochenende bequem mit dem Smartphone E-Scooter geliehen werden.

Diese werden nach dem Leihende zumeist irgendwo abgestellt.

Für die Nutzung, als auch das Abstellen gibt es rechtliche Grundlagen.

Doch nur die Wenigsten kennen diese rechtlichen Voraussetzungen zur Benutzung der E-Scooter.

Diese sollen im Folgenden kurz dargestellt werden:

Rechtliche Grundlagen

Juristisch handelt es sich bei dem E-Scooter um ein sog. „Elektrokleinstfahrzeug“.

Regeln hierüber finden sich in der „Elektrokleinstfahrzeug Verordnung“, kurz „eKFV“

Das ganze Gesetz zum Nachlesen finden Sie unter:

https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/eKFV.pdf

Diese Grundlagen werden kurz zusammengefasst:

-man muss mindestens 14 Jahre alt sein um ein E-Scooter fahren zu dürfen

-eine Helmpflicht besteht nicht

-E-Scooter müssen grundsätzlich auf dem Radweg fahren

-es darf nicht zu zweit auf dem E-Scooter gefahren werden

-E-Scooter müssen haftpflichtversichert sein

-die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.

E-Scooter fahren unter Alkoholeinfluss

Gerade während der großen Volksfeste erfreuen sich die E-scooter einiger Beliebtheit.

Etliche Besucher nutzen angetrunken einen E-Scooter um kurze Strecken zwischen z.Bsp. Bahn und Festgelände zu überbrücken.

Das führt zu der Frage, wie ein Fahren unter Alkoholeinfluss mit dem E-Scooter rechtlich zu bewerten ist?

Grundsätzlich gelten für die Fahrer von E-Scootern dieselben rechtlichen Promillegrenzen, wie für Autofahrer. Das bedeutet ab 0,5 Promille können Bußgelder, Punkte und Fahrverbote verhängt werden. Hierbei kann bei stärkeren Verstößen auch die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen, als auch eine MPU angeordnet werden.

Wir beraten Sie in den Büroräumen auch gerne rund um die MPU. Informationen finden Sie unter: https://mpu-coaching-delmenhorst.de/

Unfall mit einem E-Scooter

Da die E-Scooter erst seit diesem Jahr im Straßenverkehr auftauchen, gibt es noch keine offiziellen Unfallstatistiken.

Dennoch gab es in den Wochen nach der Zulassung schon Unfälle mit Knochenbrüchen und Kopfverletzungen.

Das liegt zum Einen daran, dass E-Scooter im Straßenverkehr noch eine unbekannte Erscheinung sind, zum Anderen ist die Handhabung des E- Scooter für manchen Nutzer noch ungewohnt.

Kommt es zu einem Unfall mit dem E-Scooter, so werden diese behandelt wie Unfälle mit Radfahrern.

Insbesondere bei Unfällen zwischen E-Scooter Fahrer und Fußgänger wird dem E-Scooter Fahrer eine höhere Pflicht zur Aufmerksamkeit zugesprochen.

So hat das OLG Koblenz in einem Beschluss vom 16.04.2019, (Az: 12 U 692/18) entschieden, dass bei einem Unfall zwischen einer Segway-Fahrerin und einem Fußgänger, die Segwayfahrerin eine höhere Sorgfaltspflicht treffe.

Diese Argumentation wird sich auch auf E-Scooter Fahrer übertragen lassen.

Sollten Sie einen Unfall mit einem E-Scooter oder rechtlichen Fragen, rund um das Thema „E-Scooter“ haben, rufen Sie unverbindlich an unter:

Tel.: 04221-91 66 980

oder kommen Sie in die Büroräume:

Lange Straße 106, 27749 Delmenhorst.