In Zeiten des Lockdowns ist sehr umstritten, ob Gewerbemieter (u. a. Restaurants) aufgrund des staatlich angeordneten Lockdowns die Miete mindern können oder ob der Mietvertrag angepasst werden muss.
Der Gesetzgeber hat nunmehr eine Möglichkeit geschaffen, die gewerblichen Mietverträge der Situation anzupassen.
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