Vom PKW überrollt- Mitverschulden

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Oftmals wird bei Männern von dem „starken“ Geschlecht gesprochen. Ein Mann im Raum Köln nahm dies zu genau und versuchte einen rollender PKW, Typ BMW Mini, mit bloßer Muskelkraft aufzuhalten.

Der Unfallhergang war eher ungewöhnlich:

Die Lebensgefährtin des Mannes parkte ihren BMW Mini und unterhielt sich mit ihrem Lebensgefährten. Während des Gesprächs bemerkte der Mann, dass sich das Auto selbstständig machte und drohte die Einfahrt hinunter zu rollen.

Kurz entschlossen und wenig überlegt versuchte der Mann das Fahrzeug aufzuhalten, indem er mit den Händen gegen das Heck des Fahrzeugs drückte.

Das Fahrzeug überrollte den Mann und schleifte Ihn noch etwa 20 Meter mit.Hierdurch erlitt er erhebliche Verletzungen und musste sogar reanimiert werden.

Der Mann nahm die Kfz- Haftpflichtversicherung seiner Lebensgefährtin auf 100% Ersatz des Schadens in Anspruch.

Tatsächlich haftete die beklagte Versicherung lediglich für 30% des Schadens. Im Übrigen wurde die Klage des Mannes abgewiesen.

Dem Mann sei ein erhebliches Mitverschulden anzurechen, so das OLG Köln.

Das Mitverschulden ist in § 254 Abs. 1 BGB geregelt. Danach ist ein Mitverschulden anzunehmen, wenn diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen wird, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt.

Das Gericht begründete der Mann hätte erkennen müssen, dass es für ihn unmöglich gewesen sei den PKW mit seinen Händen aufzuhalten. Ihm sei daher ein Mitverschulden anzurechnen.

Ob Sie sich auch in Ihrem Fall ein Mitverschulden anrechen lassen müssen und in welchem Umfang kann mit Ihnen, anhand des Unfallhergangs erörtert werden.

Vereinbaren Sie hierzu unverbindlich einen Termin mit dem Büro oder schreiben Sie eine E-Mail mit dem Unfallhergang an:

kontakt@verkehrsunfall-delmenhorst.de

Das Urteil zum o.g. Fall zum Nachlesen unter:

https://openjur.de/u/2177208.html