Kosten- Rechtsanwalt

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Manch einer zögert einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dies liegt zum Einen in der Angst vor hohen Kosten begründet, zum Anderen sind die Kosten für viele Menschen ein Rätsel.

Im Bereich des Unfallregulierung können die Anwaltskosten gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden. Hier ist für den Betroffenen das Kostenrisiko gering, sofern er am Unfallhergang keine Schuld trägt.

Im Zivilrecht, indem ich ebenfalls rechtliche Unterstützung anbiete, sind die Kosten für den Rechtsanwalt gesetzlich geregelt. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen den Kosten der Beratung und einem Tätigwerden des Rechtsanwalts.

Für die anwaltliche Beratung einer Privatperson darf die Gebühr nicht höher als 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer von 19%, also insgesamt 226,10 € betragen, § 34 RVG.

Ob dieser Rahmen ausgeschöpft wird, hängt von dem Umfang der Beratung ab. Die Praxis zeigt, dass hier zumeist geringere Kosten in Rechnung gestellt werden.

Bei einem Tätigwerden des Anwalts für Sie richten sich die Gebühren gesetzlich nach dem Vergütungsverzeichnis des RVG (https://dejure.org/gesetze/RVG/Anlage_1.html)

Das folgende kleine Beispiel soll diese Kosten kurz erläutern:

Mandant A hat an B eine Fahrrad für 500,00 € verkauft. Vereinbart war, dass die 500,00 € am nächsten Tag gezahlt werden sollen.

B zahlt die 500,00 € an A jedoch nicht.

Nunmehr beauftrag A einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Intressen.

Der Rechtsanwalt wird sodann ein Schreiben aufsetzen und den B aufordern 500,00 € an A zu zahlen.

B zahlt daraufhin auch. Nunmehr stellt sich die Frage, wie viel Gebühren der Rechtsanwalt den A in Rechnung stellt?

Sie können dieses ja mal für sich schätzen………..die Auflösung folg nun:

Hier muss ein Blick auf die Tabelle des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte geworfen werden https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_2.html.

Da Mandant A 500,00 € erlangt hat, ist der Gebührenwert von 45,00 € der Tabelle maßgebend.

Nunmehr darf der Anwalt eine 1,3 fache Geschäftsgebühr berechnen: Dieses entpricht vorliegend, 45,00 € x 1,3= 58,50 €. Zusätzlich darf der Anwalt eine Auslagenpauschale von 11,70 € berechen. Auf die Gesamtsumme von 70,20 € fallen 19% Umsatzsteuer an, mithin 13,34 €.

Mandant A würde daher folgende Rechnung erhalten.

1,3-Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV (Wert: 500)   58,50 €

2  Auslagenpauschale , Nr. 7002 VV                    11,70 €

Zwischensumme                                                  70,20 €

3 19% Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV                        13,34 €

Gesamt Rechstanwaltskosten                               83,54 €

Wie Sie sehen können die Kosten für die Beauftragung geringer ausfallen als gedacht.

Haben Sie hierzu Fragen, dann kontaktieren Sie mich gerne unverbindlich oder schreiben Sie eine Mail.